Rechtsanwaltskanzlei   Metzing
Honorar
  Rechtsanwälte sind verpflichtet, für ihre Leistungen ein Honorar zu verlangen. Dieses richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und richtet sich in außergerichtlichen Angelegenheiten auf den Gebieten des Zivil-, Verwaltungs- und Sozialrechts nach dem Gegenstandswert.

Möchten Sie meine Leistungen in Anspruch nehmen, kann es sinnvoll sein, sich im Vorfeld zu erkundigen, inwieweit eine eventuell bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen wird.

Im Zweifel haben Sie vorerst unsere Kosten zu tragen. Je nach Fallkonstellation können Ihnen die Kosten später von der Gegenseite erstattet werden.

Ich behalte mir vor, die Übernahme eines Mandats von einer angemessenen Vorschusszahlung abhängig zu machen.

Für einkommensschwache Mandanten kann im Einzelfall für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe oder für das Führen von Prozessen Prozesskostenhilfe gewährt werden.

Weiter besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass ein Prozessfinanzierer die Geltendmachung Ihrer Ansprüche übernimmt; dies kommt vorwiegend für höhere Forderungen auf dem Gebiet des Zivilrechts in Frage. Ich berate Sie gern auch über diese Möglichkeit.

Auch eine Beratung ohne weiteres Tätigwerden ist gebührenpflichtig.

Für präzise Honoraranfragen senden Sie mir eine Email unter info(at)kanzlei-metzing.de oder rufen Sie mich während meiner Geschäftszeiten unter +49 – 30 – 76 23 99 19 - 0 an
 
 
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